Berechnung der GIS
Zur Berechnung der GIS sind zwei Parameter notwendig, nämlich die Besteuerungsgrundlage und die Steuersätze.
Besteuerungsgrundlage
- Für Gebäude, die im Kataster eingetragen sind, gilt der Katasterwert als Besteuerungsgrundlage;
- Für die Baugründe ergibt sich der Wert aus dem üblichen Marktwert;
- Bei Bau-, Wiederaufbau- oder Wiedergewinnungsarbeiten wird der Wert des Grundstücks gerechnet (wobei der Wert des von den Bauarbeiten betroffenen Gebäudes nicht berücksichtigt wird);
- Für denkmalgeschützte Gebäude und unbenutzbare oder unbewohnbare Wohneinheiten ist die Besteuerungsgrundlage um 50% herabgesetzt (Gemeinden haben bzgl. denkmalgeschützter Gebäude auch Verordnungsgewalt).
Der Katasterwert wird auf den Katasterauszügen zusätzlich zum Katasterertrag angegeben. Sollte dies nicht der Fall sein, ist, um den Katasterwert zu erhalten, der Katasterertrag mit folgenden Multiplikatoren zu multiplizieren:
- 168: für Gebäude, in Katastergruppe A (ausgenommen Katasterkategorie A/10); für Gebäude, in Katasterkategorien C/2, C/6, C/7 (=Zubehör)
- 147: für Gebäude, in Katastergruppe B; für Gebäude, in Katasterkategorien C/3, C/4 und C5
- 84: für Gebäude, in Katasterkategorien A/10 und D/5
- 68,25: für Gebäude, in Katastergruppe D (ausgenommen Katasterkategorie D/5)
- 57,75: für Gebäude, in Katasterkategorie C/1
Hier finden Sie die wichtigsten Steuersätze.
Rechenbeispiel für Hauptwohnung in der Gemeinde Aldein
Wohneinheit: Katasterwert 210.000 x Steuersatz 0,4% = GIS 840,00 Euro
Zubehör: 1 Garage mit Katasterwert 12.000 x Steuersatz 0,4% = GIS 48,00 Euro
Insgesamt GIS Wohneinheit + Garage: 888,00 Euro
Minus Abzug Freibetrag laut Tabelle A GIS-Gesetz: 888,00 - 699,32 = 188,68 Euro
Minus zusätzlicher Freibetrag für 3. Minderjährige: 188,68 - 50,00 = 138,68 Euro
Insgesamt geschuldete GIS: 138,68 Euro
- Die GIS wird für Kalenderjahre im Verhältnis zum Anteil und für die Anzahl der Monate des Jahres geschuldet (der Besitz der Immobilie über mindestens 15 Tage wird als ganzer Monat gerechnet).
- Die Einzahlung erfolgt in zwei Raten, die erste mit Fälligkeit am 16. Juni im Ausmaß der für das erste Halbjahr geschuldeten GIS und die zweite mit Fälligkeit am 16. Dezember als Saldozahlung für die für das ganze Jahr geschuldeten GIS (GIS kann auch am 16. Juni in einmaliger Zahlung für das ganze Jahr überwiesen werden – bzw. die Gemeinde kann mit Verordnung die einmalige Zahlung auch auf den 16. Dezember festlegen).
- Die Einzahlung erfolgt mit dem Vordruck F24.
- Beläuft sich die jährliche Steuer auf einen Betrag von € 10 oder weniger ist keine Einzahlung erforderlich.
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Letzte Aktualisierung: 02/07/2025