Rechnungsprüfende der Gemeinden

Die wirtschaftliche und finanzielle Überprüfung der Verwaltungstätigkeit und der Haushaltswirtschaft der Gemeinde erfolgt durch externe Rechnungsprüfende. Es handelt sich dabei um amtlich geprüfte Fachleute.

In Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern wird die wirtschaftliche und finanzielle Überprüfung einem einzigen Rechnungsprüfenden, in Gemeinden darüber einem Kollegium von drei Rechnungsprüfenden anvertraut.

In den Gemeinden der Autonomen Provinz Bozen muss die Zusammensetzung des Kollegiums der Rechnungsprüfenden im Verhältnis zur Stärke der Sprachgruppen stehen, wie sie aus den Ergebnissen der Volkszählung hervorgeht.

Die Beauftragung erfolgt mittels Beschluss des Gemeinderates für die Dauer von drei Jahren und kann nur einmal nacheinander bestätigt werden. Die Wahl erfolgt mittels beschränktem Stimmrecht für das Kollegium und mit der absoluten Mehrheit der Ratsmitglieder für das Einzelorgan. Jeder Rechnungsprüfer/jede Rechnungsprüferin darf nicht gleichzeitig mehr als insgesamt acht Aufträge übernehmen. Für diese Zwecke werden auch jene Aufträge berücksichtigt, die aufgrund der Formen der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit und von den Bezirksgemeinschaften erteilt werden.

Die Rechnungsprüfenden können außer bei Nichterfüllung ihrer Pflichten nicht abberufen werden. Sie haben das Recht auf Zugriff zu allen Akten und Unterlagen der Körperschaft. Gleichzeitig mit der Ernennung der Rechnungsprüfenden legt der Gemeinderat deren Vergütung fest, die nicht höher sein darf, als mit Beschluss des Regionalausschusses für den nach Einwohnerklassen gestaffelten Tarif festgelegt.

Das Aufgabengebiet ist sehr weitläufig und umfasst die Kontrolle und Begutachtung der gesamten Verwaltungstätigkeit.

Die wesentlichste Aufgabe besteht

  • in der Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat;
  • in der Begutachtung des Entwurfes zum Haushaltsvoranschlag und dessen Abänderungen;
  • im Berichtswesen zur Jahresabschlussrechnung.

Stellen die Rechnungsprüfenden Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung fest, so erstatten sie darüber unverzüglich Bericht an den Gemeinderat; in schwerwiegenden Fällen von Amtsvergehen muss die zuständige Gerichtsbehörde benachrichtigt werden.

Das Gutachten zum Entwurf des Haushaltsvoranschlages

Dieses beinhaltet die begründete Stellungnahme in Bezug auf die Gesetzmäßigkeit und Angemessenheit der darin enthaltenen Veranschlagungen. Außerdem können dem Gemeinderat Maßnahmen zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit der Voranschläge vorgeschlagen werden. Der Gemeinderat muss die angeratenen Vorschläge aufgreifen oder in angemessener Weise begründen, weshalb die von den Rechnungsprüfenden vorgeschlagenen Maßnahmen nicht erlassen werden.

Der Bericht zur Jahresabschlussrechnung

Dieser muss die Bestätigung der Übereinstimmung der Rechnungslegung mit den Ergebnissen der Gebarung enthalten; außerdem sind dem Gemeinderat Vorschläge zur Steigerung der Leistungsfähigkeit, der Produktivität und der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zu unterbreiten.
Weitere Aufgaben der Rechnungsprüfenden bestehen in der Aufsicht über die buchhalterische, finanzielle und wirtschaftliche Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung in Bezug auf die Einhebung der Einnahmen und Tätigung der Ausgaben, auf den Abschluss der Verträge, die Verwaltung der Güter und die Erstellung der Inventare.

Weitere Aufsichtsfunktionen

Schließlich obliegt den Rechnungsprüfenden die Aufsicht über die korrekte Anwendung der Kollektivverträge sowie – beschränkt auf die Gemeinden in der Provinz Bozen – die Aufsicht über die Anwendung der Proporzbestimmungen und Einhaltung der Bestimmungen über die Zweisprachigkeit bei den Personalaufnahmen.

Verzeichnis der Rechnungsprüfenden

Gemäß Art. 206 des RG vom 3. Mai 2018, Nr. 2 - Kodex der Örtlichen Körperschaften (Artikel 22 des LG Nr. 25 vom 12.12.2016müssen die Rechnungsprüfenden auf regionaler Ebene im Verzeichnis der Rechnungsprüfenden laut gesetzesvertretendem Dekret vom 27.01.2010, Nr. 39, bei der Kammer der Doktoren in Wirtschaftswissenschaften und der Buchhaltungsfachleute (ODCEC) oder bei der Nationalen Vereinigung der Rechnungsprüfenden für Gebietskörperschaften (ANCREL) eingetragen sein und die von den Provinzen festgelegten Ausbildungsvoraussetzungen für die Ausübung der Funktionen eines Rechnungsprüfenden in den Gemeinden im jeweiligen Gebiet erfüllen.

Hier finden sie das regionale Verzeichnis – Sektion Bozen für das Jahr 2026 lt. Artikel 22 des LG vom 12.12.2016, Nr.25 veröffentlicht.

Aus- und Weiterbildung der Rechnungsprüfenden

Zwecks Ausübung der nachträglichen Gebarungskontrolle über die örtlichen Körperschaften laut Art. 79 Abs. 3 des Sonderautonomiestatuts veranstalten die Provinzen in Zusammenarbeit mit der zuständigen Berufskammer und den oben beschriebenen Vertretungsvereinigungen der Rechnungsprüfenden, Aus- und Weiterbildungslehrgänge für die im Verzeichnis eingetragenen Personen, damit diese spezifische Kompetenzen in den Bereichen erwerben, in denen die Provinzen Kontrollfunktionen ausüben. Die Durchführungsmodalitäten, die Häufigkeit und die Bewertung dieser Lehrgänge werden nach Anhören der zuständigen Berufskammer und der Vertretungsvereinigungen der Rechnungsprüfenden mit Beschluss der Landesregierung festgelegt.
Mit den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 1060 vom 09.09.2014 und Nr. 1157 vom 06.10.2015 wurden diese Durchführungsmodalitäten festgelegt.

Ebenso wurde das Ausbildungsprogramm der Weiterbildungslehrgänge für das Jahr 2026 festgelegt. Die Kurse werden von der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Provinz Bozen (ODCEC) und von der Nationalen Vereinigung der Rechnungsprüfer für Gebietskörperschaften (ANCREL) organisiert.

Um die Bildungsguthaben zu erlangen, muss jeder/jede Rechnungsprüfer/in den Antrag über den Onlinedienst mit SPID oder Bürgerkarte an die Abteilung 7 – Örtliche Körperschaften innerhalb 31. Dezember eines jeden Jahres stellen. Mit Ablauf 1. Jänner 2016 sind mindestens zehn Bildungsguthaben erforderlich, die durch die Teilnahme an Kursen und/oder Seminaren im vorhergehenden Jahr erlangt werden.

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Letzte Aktualisierung: 23/02/2026