Finanzierung der Investitionsausgaben der Gemeinden

Das Land stellt den Gemeinden Finanzmittel für Investitionen zur Verfügung.

Die entsprechende Regelung findet sich in den Landesgesetzen vom 11. Juni 1975, Nr. 27 und vom 14. Februar 1992, Nr. 6 sowie in der Vereinbarung über die Gemeindenfinanzierung.
Jeder Gemeinde wird ein Budget für Investitionen zur Verfügung gestellt. Ein Teil wird von Amts wegen ausbezahlt. Der restliche Teil wird den Gemeinden auf der Grundlage eines genehmigten Ausführungsprojektes zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können Gemeinden für einzelne dringende und unaufschiebbare Bauvorhaben um einen Beitrag ansuchen, sofern die Eigenmittel der Gemeinde dazu nicht ausreichen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

NEWS - ABO

Erhalten Sie die neuesten Nachrichten in Ihrem Posteingang

Abonnieren

Letzte Aktualisierung: 07/05/2025