Ersatzerklärungen und GIS-Erklärung
Die Bürgerinnen und Bürger können Ersatzerklärungen in der jeweiligen Gemeinde einreichen, um Tatbestände zu erklären, für welche die Gemeinden in der Provinz Bozen eine besondere Besteuerung vorsehen können.
Die GIS-Fachgruppe hat Muster für die Ersatzerklärungen ausgearbeitet.
Die Ersatzerklärungen sind auf den Internetseiten der jeweiligen Gemeinde direkt abrufbar.
Mit Dekret des Landeshauptmannes Nr. 2366/2015 sind die Fälle, in denen die GIS-Erklärung vorzulegen ist, sowie die entsprechenden Modalitäten, festgelegt worden.
Hier finden Sie das Formular für die GIS-Erklärung.
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Letzte Aktualisierung: 02/07/2025