Regelung von Motorsportveranstaltungen auf einigen Straßen und Straßenabschnitten in Südtirol
24.06.2026, 07:00
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 19. Juni 2026 eine Regelung für organisierte Motorsportveranstaltungen auf bestimmten Staats- und Landesstraßen beschlossen, die in die Zuständigkeit des Landes fallen. Die Maßnahme betrifft Straßen in geschützten Gebieten sowie Gebiete über 1.600 Metern Meereshöhe. Dort sind organisierte Motorsportveranstaltungen künftig nicht mehr zulässig.
Hier finden Sie FAQ‘s zur Regelung von Motorsportveranstaltungen auf sensiblen Straßenabschnitten in Südtirol.